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   OLG Koblenz, 16.11.1987 - 12 U 216/87   

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OLG Koblenz, 16.11.1987 - 12 U 216/87 (https://dejure.org/1987,13983)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 16.11.1987 - 12 U 216/87 (https://dejure.org/1987,13983)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 16. November 1987 - 12 U 216/87 (https://dejure.org/1987,13983)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Grundsätze zur Verkehrssicherungspflicht; Streupflicht und Räumpflicht für Straßen

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  • OLG Koblenz, 29.11.1982 - 12 U 190/82

    Verkehrswichtig; Straße; Streupflicht; Gemeinde

    Auszug aus OLG Koblenz, 16.11.1987 - 12 U 216/87
    Nach den von der Rechtsprechung entwickelten Grundsätzen zur Verkehrssicherungspflicht betreffend öffentliche Straßen besteht eine Streu- und Räumpflicht für Straßen, die wie hier innerhalb geschlossener Ortschaften sich befinden, nur an verkehrswichtigen und zugleich gefährlichen Fahrbahnstellen (vgl. OLG Stuttgart VersR 87, 696; Urteil des erkennenden Senats vom 29. November 1982 VersR 83, 568; vom 18. Mai 1987 - Aktenzeichen: 12 U 1509/86 sowie vom 15. Dezember 1986 - Aktenzeichen: 12 U 297/86; Geigel-Schlegelmilch, Der Haftpflichtprozeß, 19. Aufl., Kapitel 14 Rdnr. 148).

    Eine Straße ist dann nicht als wichtig anzusehen, wenn sie keine Durchgangsstraße ist, sich in einem reinen Wohngebiet befindet und keinen Verkehrsmittelpunkt bildet (vgl. oben angeführtes Senatsurteil in VersR 83, 568).

  • OLG Stuttgart, 20.02.1986 - 7 U 217/85

    Innerhalb geschlossener Ortschaften; Fahrbahn; Winterliche Verhältnisse;

    Auszug aus OLG Koblenz, 16.11.1987 - 12 U 216/87
    Nach den von der Rechtsprechung entwickelten Grundsätzen zur Verkehrssicherungspflicht betreffend öffentliche Straßen besteht eine Streu- und Räumpflicht für Straßen, die wie hier innerhalb geschlossener Ortschaften sich befinden, nur an verkehrswichtigen und zugleich gefährlichen Fahrbahnstellen (vgl. OLG Stuttgart VersR 87, 696; Urteil des erkennenden Senats vom 29. November 1982 VersR 83, 568; vom 18. Mai 1987 - Aktenzeichen: 12 U 1509/86 sowie vom 15. Dezember 1986 - Aktenzeichen: 12 U 297/86; Geigel-Schlegelmilch, Der Haftpflichtprozeß, 19. Aufl., Kapitel 14 Rdnr. 148).
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